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Gestaltungsspielraume bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

机译:批准植物保护产品的回旋余地

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摘要

Durch Artikel 4 des Gesetzes zur1 Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit vom 6. August 2002 (BGB1, I S. 3082/ 3087) haben sich im Bereich des Pflanzenschutzrechts gewichtige anderungen ergeben. Insbesondere ist durch das genannte Gesetz die Zustandigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln von der Biologischen Bundesanstalt (BBA) auf das neu gegründete Bundesamt für Verbraucher schütz und Lebensmittelsicheiheit (BVL) übergegangen. In der Folgezeit waren haufig die durch die Verfahrensumorganisation bedingten Verzogerungen im Zulassungsverfahren Gegenstand von Diskussionen Wenig Augenmerk wurde bisher auf die mit der Einsetzung des BVL als Zulassungsbehorde verfolgten Ziele gerichtet.
机译:2002年8月6日的《重组消费者健康保护和食品安全法》(BGB1,I.3082 / 3087)第4条对植物保护法领域进行了重大修改。特别是,由于上述法律,植物保护产品的批准权限已从联邦生物研究所(BBA)移交给了新成立的联邦消费者保护和食品安全办公室(BVL)。在随后的时期中,由于程序重组而导致的审批流程延误经常成为讨论的主题,而建立BVL作为批准机构所追求的目标却很少受到关注。

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