Durch Artikel 4 des Gesetzes zur1 Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit vom 6. August 2002 (BGB1, I S. 3082/ 3087) haben sich im Bereich des Pflanzenschutzrechts gewichtige anderungen ergeben. Insbesondere ist durch das genannte Gesetz die Zustandigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln von der Biologischen Bundesanstalt (BBA) auf das neu gegründete Bundesamt für Verbraucher schütz und Lebensmittelsicheiheit (BVL) übergegangen. In der Folgezeit waren haufig die durch die Verfahrensumorganisation bedingten Verzogerungen im Zulassungsverfahren Gegenstand von Diskussionen Wenig Augenmerk wurde bisher auf die mit der Einsetzung des BVL als Zulassungsbehorde verfolgten Ziele gerichtet.
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