Neben den o.g. Punkten Erkrankungs-schwere und Therapieaufwand erlau-ben die G-AEP-Kriterien aucti dann eine stationare Aufnahtne, wenn die erbrachte Operation oder Prozedur unstrittig nicht ambulant erbracht wer-den kann. Gerade bei internistischen Patienten stellt sich die Frage, welche Prozeduren in diesen Bereich fallen, denn theoretisch ware die technische Durchfiihrung fast aller internistischen Prozeduren auch ambulant moglich. Zum einen stellt die Moglichkeit von Komplikationen und die daniit einher-gehende Erfahrenheit des Untersuchers einen Faktor dar, der im Alltag zur Ein-weisung fuhrt.
展开▼