Die Generation, die das Internet schon als Kind oder Jugendlicher lieben gelernt hat, ist im autokauffahigen Alter. Kommt ein Kaufvertrag auf rein elektronischem Wege zu Stande, gibt es aber im Zweifel Beweisprobleme. Inzwischen gibt es zur Beweislast im Hinblick auf den "Klick" einige Urteile:
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