Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stellt neue Anforderungen an Biogasanlagen, die nach dem 1. Januar 2012 in Betrieb gehen - ein Uberblick. Mit einer Vortragstour durch Deutschland will der Fachverband Biogas einen Einblick in das EEG 2012 vermitteln. Auf der Veranstaltung am 2. August in Leipheim informierten Helmut Loibl, Leiter der Abteilung Erneuerbare Energien bei der Regensburger Anwaltskanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner und Sprecher des juristischen Beirates beim Fachverband, sowie Rene Walter, der beim Fachverband fur Energierecht und -handel zustandig ist, uber die wichtigsten Neuerungen. Gemass deren Ausfuhrungen hatte fruher jede EEG-Novelle das jeweils neue Recht generell fur Bestandsanlagen angewendet - nur die Vergutung blieb die alte. Das neue EEG 2012, das offenbar kaum Auswirkungen auf Altanlagen hat, unterscheidet nun zwischen Biogas-, Bioabfall-, Gulle- und Biomethananlagen.
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