Ein Gesetz des Energiesicherheitsrechts konnte vor seiner Renaissance stehen. Ein Kommentar von Sabine Schulte-Beckhausen. Die Zahl der Kriseninstrumente im Energierecht wachst. Es begann mit den Regelungen des EEG zum Einspeisemanagement. Danach konnen Netzbetreiber Erzeugungsanlagen regeln, also in deren laufenden Betrieb eingreifen. Ein scharfes Schwert, das noch scharfer werden konnte - denn die Eingriffe werden zwar abgemildert durch die Hartefallklausel, die aber, wie zu vernehmen ist, mit der geplanten EEG-Reform gestrichen werden soll.
展开▼