Bei der Instandsetzung von explosionsgeschutzten elektrischen Betriebsmitteln waren schon nach der inzwischen abgelosten "Verordnung uber elektrische Anlagen in explosionsgefahrdeten Bereichen (ElexV)" [1] grundsatzliche Anforderungen an die Qualifikation der Fachkrafte ("Sachkundigen"), an die Ausstattung der Fachwerkstatt und an die abschliessende Prufung des Betriebsmittels (z.B. einer elektrischen Maschine) zu beachten.
展开▼