Den Unfallversicherungstr?gern wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz von 1974 erm?glicht, die gesetzlichen Pflichten zur Bestellung von Betriebs?rzten und Fachkr?ften für Arbeitssicherheit durch Unfallverhütungsvorschriften n?her zu bestimmen. Die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, die zum 1. Ja-nuar 2011 in Kraft trat, ?ndert die bisher geltenden Vorgaben zur arbeitsmedizini-schen und sicherheitstechnischen Betreuung. Das wird das Handeln sowohl der Fachkr?fte für Arbeitssicherheit als auch der Betriebs?rzte spürbar beeinflussen.
展开▼