Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. die neue Maschinensicherheits-Verordnung 2010 verpflichtet dazu, seit dem 29.12.2009 in der Konformit?ts- bzw. Einbauerkl?rung eine Person zu benennen, die für die ?Zusammenstellung" der technischen Unterlagen ?bevollm?chtigt" ist. Dieser Beitrag informiert über die Rolle der benannten Person, besch?ftigt sich mit der Frage, ob ein CE-Beauftrag-ter in diesem Zusammenhang nützlich sein kann und berichtet über das neue Ausbildungskonzept von IBF, das bei der m?glichst effizienten Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie unterstützt.
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