WILLKURLICHE REGELUNGEN - Der Bundesfinanzhof (BFH) attackiert das "reformierte" Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht. Ein Neffe - Klager - erbt im Januar 2009 von seinem Onkel 51 TEUR. Die Erbschaftsteuerfreibetrage sind fur Neffen und Nichten genauso hoch wie fur nicht miteinander verwandte Personen. Der Klager bekam somit nur den Freibetrag von 20.000 Euro anerkannt. Aber nicht einmal der Steuersatz war im Jahr 2009 gunstiger als bei Erbschaften unter "Fremden", denn sowohl bei "Fremden" in der Steuerklasse III beginnt der Steuersatz mit 30%, als auch beim Klager in der Steuerklasse II.
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