Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist durch die Coronapandemie besonders gefordert: Gut 132.000 meldepflichtige Verdachtsmeldungen auf eine beruflich bedingte COVID-19-Erkrankung wurden ihr bis einschlie?lich 31.12.2021 gemeldet. Knapp 87.000 F?lle davon hat die BGW bisher als Berufskrankheit (BK) anerkannt. Noch sind nicht alle F?lle abgeschlossen, denn aufgrund der extrem hohen Fallzahl verz?gert sich die Bearbeitung. Betroffene, bei denen Symptome über einen l?ngeren Zeitraum anhalten, erhalten besondere Unterstützung. Die Anerkennungsquote der BGW für COVID-19-BK-F?lle ist hoch: Rund zwei Drittel der meldepflichtigen Verdachts- meldungen hat die Berufsgenossenschaft bisher anerkannt, in der stark betroffenen Branche ?Kliniken" sogar fast drei Viertel. Für COVID-19-Erkrankungen kommt eine Berufskrankheit nach Nr. 3101 der BK-Liste in Betracht. Diese umfasst ?Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium t?tig oder durch eine andere T?tigkeit der Infektionsgefahr in ?hnlichem Ma?e besonders ausgesetzt war".
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