Seit 2019 schreibt die europ?ische F?lschungsrichtlinie 2011/62/EU verbindlich fest, dass alle Arzneimittel mit Sicherheitsmerkmalen versehen sein müssen. Hersteller rezeptpflichtiger Medikamente sind seitdem dazu verpflichtet, ihre Produkte mit einer eindeutigen Kennung - dem sogenannten ?Unique Identi-fier" - zu kennzeichnen, der die eindeutige Rückverfolgung der Arznei m?glich macht. Dazu geh?ren unter anderem der Herstellercode oder die Serialisierungs-und Chargennummer. In diesem Zusammenhang besonders wichtig: der Originalit?tsverschluss. Dieser zeigt an, ob eine Verpackung noch unversehrt ist oder bereits ge?ffnet wurde. Im Fall von sekund?ren Packmitteln, wie Faltschachteln, gibt es zum Beispiel vier sichere Verschlussm?glichkeiten: spezielle Schachtelkonstruktionen, Folienversiegelungen, Siegeletiketten und Label -oder auch Klebstoffe.
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