Der Jahresbericht des Europ?ischen Datenschutzausschusses (EDSA) für das Jahr 2022 wurde Mitte April ver?ffentlicht. Darin enthalten ist ein überblick über die Arbeit des EDSA im vergangenen Jahr und Ergebnisse einer überprüfung von Leitlinien, die unter Interessengruppen durchgeführt wurde, sowie eine thematische Zusammenfassung mit einer Auswahl an Beispielen für endgültige One-Stop-Shop-Entscheidungen. Ein bedeutender Teil der Arbeit der EDSA besteht darin, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung im gesamten Europ?ischen Wirtschaftsraum im Blick zu halten und Ma?nahmen für eine solche Anwendung zu schaffen. So hat der EDSA 12 Leitlinien und Empfehlungen zu Themen wie Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Verhaltenskodizes als Instrumente für übermittlungen, Rechte der betroffenen Personen und Berechnung von Bu?geldern herausgegeben. Daneben gab er Stellungen zu Gesetzesvorhaben an EU-Institutionen und nationale Beh?rden ab. Im Bericht wird auf das Register des EDSA eingegangen, welches Entscheidungen von nationalen Aufsichtsbeh?rden, die dem Verfahren aus Art. 60 DSGVO unterliegen, enth?lt. Des Weiteren umfasst der Bericht eine Fallübersicht mit Entscheidungen zum Recht auf L?schung (Art. 17 DSGVO) und dem Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO).
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