TW: Wie definieren Sie den Begriff Greenwashing? Thomas Seifried: Eine Definition im juristischen Sinne gibt es nicht. Unter ,Greenwashing' verstehe ich eine Werbung mit irreführenden Umweltschutzbegriffen. Umweltschutzbegriffe sind ja oft unscharf: ,Nachhaltigkeit' zum Beispiel. Diese Begriffe müssen dann von den Gerichten im Einzelfall mehr oder weniger pr?zise definiert werden. Wann ist es juristisch heikel? Juristisch heikel ist immer die Werbung mit Begriffen, die schwammig für die Verbraucher sind. Und da gibt es einige - angefangen von ,umweltfreundlich' bis hin zu ,nachhaltig hergestellt', ,wassersparend' und ,?kologisch'. Diese Begriffe werden jetzt inflation?r verwendet und bergen immer die Gefahr des Greenwashings. Was k?nnen H?ndler und Hersteller, tun, um die Gefahr zu minimieren? Sie müssen unscharfe Begriff erkl?ren: Warum genau ist das ,nachhaltig', was bedeutet in diesem Zusammenhang ,?kologisch'? Und am besten alles mit konkreten Informationen versehen.
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