Es glich einer kleinen Sensation, was vor einigen Wochen w?hrend der AERO Friedrichshafen vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt gegeben wurde: In der am 20. April ver?ffentlichten NfL 2023-1-2792 erlie? die Beh?rde ?Gemeinsame Grunds?tze des Bundes und der L?nder über das Feuerl?sch- und Rettungswesen auf Flugpl?tzen". Gleichzeitig wurde die NfL-I-72/83 aufgehoben. Künftig muss keine Person mehr w?hrend des Betriebs am Flugplatz vor Ort sein, die in die Bedienung des Rettungsger?ts eingewiesen ist. Eine der Hürden für die Abschaffung der Flugleiterpflicht ist damit gefallen. Mehr als ein Jahrzehnt k?mpft der Flugzeugeigner- und Pilotenverband AOPA dafür. Michael Erb, Gesch?ftsführer der AOPA Germany, erinnert sich noch gut. ?Es ist jetzt 15 Jahre her, dass wir beim Verkehrsministerium erstmals versucht haben, die Flugleiterpflicht abzuschaffen." Die Antwort sei ernüchternd gewesen und irgendwie typisch deutsch: Man richte sich nach den ICAO-Standards, und die forderten eben die Bereitstellung von Rettungs- und Feuerl?sch- ger?t, nebst Bedienpersonal. Basta. ?Ich fragte an, was denn w?re, wenn dieser Passus aus den Vorgaben der ICAO gestrichen w?re", erz?hlt Erb. Dann k?nne man ja nochmal darüber reden, sei die Antwort gewesen.
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