W?hrend der mediale Fokus auf dem Heizungsgesetz liegt, über das alle Welt diskutiert und streitet, passiert im Arbeitsschutzrecht einiges im eher Stillen: Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aus dem Jahr 2006 wurde einer Revision unterzogen beziehungsweise eine neue Maschinenverordnung erarbeitet, die die alte Richtlinie ersetzen wird. Im Mai 2023 hat der Europ?ische Rat die Verordnung verabschiedet und im Juni wurde sie unterzeichnet. In den n?chsten Wochen wird die Verordnung im Amtsblatt ver?ffentlicht und voraussichtlich 20 Tage danach in Kraft treten. Stichtag wird wahrscheinlich Anfang 2027 sein. Mit den neuen Anforderungen müssen sich Unternehmen aber bereits vorher besch?ftigen, da ab dem Stichtag die Konformit?tserkl?rung und technische Unterlagen bereits entsprechend der neuen Verordnung er-stellt sein müssen. Da gibt es also etwas zu tun. Was genau, lesen Sie im Beitrag von Johannes Windeler-Frick.
展开▼