Die Verabschiedung des globalen ?Kun-ming-Montreal-Biodiversit?tsrahmens" (Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework - GBF) im Dezember 2022 auf der Vertragsstaatenkonferenz des übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Naturschutzpolitik in Deutschland. Denn die neuen Zielvorgaben für 2030, sowohl der CBD als auch der 2020 von der Europ?ischen Kommission verabschiedeten EU-Biodiversi-t?tsstrategie, machen eine überarbeitung der 2007 vom Bundeskabinett gebilligten Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2007) notwendig. Viele der 330 Qua-lit?ts- und Handlungsziele der NBS aus dem Jahr 2007 hatten als Zieljahr 2015 oder 2020 vorgegeben. Allerdings wurden diese Ziele teilweise bis heute nicht oder nur unzureichend erreicht. Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030). Wie schon die NBS 2007 wird die NBS 2030 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung und das wichtigste Instrument zur Umsetzung der internationalen Vereinbarungen im Rahmen des neuen GBF. Mit diesem haben sich die unterzeichnenden Vertragsstaaten darauf geeinigt, die Umsetzung und Kontrolle der gesetzten Ziele zu verbessern. Dafür wurden erstmals einheitliche Indikatoren festgelegt, die eine Zielerreichung messbar und damit den Erfolg von Ma?nahmen überprüfbar machen. Darüber hinaus soll mithilfe nationaler Berichte der Vertragsstaaten regelm??ig geprüft werden, ob die Anstrengungen ausreichen, den globalen Zielen n?her zu kommen.
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