Auch an der Zinsfront hat sich etwas zugunsten des Unternehmers getan. In para. 16 VOB/B ist der fruhere Lombardsatz durch die Spitzenrefinanzierungsfazilitat der Europaischen Zentralbank ersetzt worden. Vorauszahlungen des Auftragge bers sind wie bisher mit einem Prozent uber diesem Zinssatz zu verzinsen. Fur den Unternehmer allerdings viel interes santer ist die Anhebung des ohne weite ren Nachweis nunmehr gultigen Verzug zinses von funf Prozent (bisher war es nur ein Prozent) uber dieser Spitzenrefinan- zierungsfazilitat. Dieser andert sich, so dass man ihn bei seiner Hausbank in regelmassigen Abstanden nachfragen sollte. Derzeit (Stand: 9. Juni 2000) ergibt dies Verzugszinsen in Hohe von 10,25 Prozent. Das ist doch schon was. Hier hat das seit 1. Mai 2000 gultige Gesetz zu Beschleunigung falliger Zahlungen seinen Niederschlag gefunden, uber das ich be reits an anderer Stelle ausfuhrlich berichtet habe.
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