Der Bundesgerichtshof starkt die Rechte von Menschen mit Demenz. Bei der Suche nach gesetzlichen Betreuern zahlt ihr Wunsch. Auch Menschen, die an einer Demenzerkrankung leiden, durfen einen gesetzlichen Betreuer wahlen. Dieser Grundsatz gilt unabhangig davon, ob der Erkrankte geschaftsfahig ist oder nicht. So hat der Bundesgerichtshof entschieden. Sollte allerdings das Wohl der an Demenz erkrankten Person gefahrdet sein, konnen Gerichte den gewunschten Betreuer ablehnen.
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