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ENERGIEEINSPARVERORDNUNG FORDERT DIE ENERGETISCHE INSPEKTION VON KLIMANLAGEN: Energie sparen, Komfort steigern, Bussgelder vermeiden
Seit uber funf Jahren ist die energetische Inspektion von Klimaanlagen gemass § 12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtend. Viele Betreiber kennen die Details der Verordnung jedoch nicht. Sie sollten jetzt aktiv werden, um Bussgeldverfahren zu vermeiden und um den kostenintensiven Betrieb der Klimatechnik Wirtschaftlich und nachhaltig zu Optimieren.
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