Die Ansparabschreibung gehart zu den beliebtesten Steuersparmodellen. Ab 2008 lasst die Unternehmenssteuerreform nur noch Hintertürchen offen. INVESTITIONSaMREIZE besonders für Personenunternehmen sollte die Unternehmenssteuerreform bringen, hatte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos angekündigt. Doch der günstige Investitionsabzugsbetrag, auf den er anspielte, ist nur die eine Halfte der Wahrheit. Denn insbesondere für Selbststandige, die ihren Gewinn nach der einfachen Einnahmen-überschussrechnung ( 4 Abs. 3 EStG) ermitteln - und das tut die Mehrheit der Tierarzte - lauert in dem neuen Gesetz eine base überraschung. Das beliebte Steuersparmodell Ansparabschreibung wird voraussichtlich ab September 2007 - dann ist die Verkündigung des Unternehmenssteuerreformgesetzes im Bundesgesetzblatt geplant - nur noch bedingt anzuwenden sein. Dann darf von der Ansparabschreibung nur noch profitieren, wer im Jahr der Berücksichtigung der Ansparabschreibung einen Gewinn von nicht mehr 100 000 Euro macht. Zweites Foul: Diese Neuregelung soll bereits für Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach der Verkündung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 im Bundesgesetzblatt enden. Im Klartext bedeutet das: Niedergelassene Tierarzte mit einem Gewinn von mehr als 100 000 Euro im Jahr 2007 kannen keine Anspar abschreibung mehr bilden, weil das Wirtschaftsjahr 2007 am 31. Dezember 2007 endet.
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