Das gesamte Vergabeverfahren um-fasst folgende Einzelschritte: Aufstellen vonLeistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen geordnet nach Leistungsbereichen.Zusammenstellen von Verdingungs-unterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten von Angeboten aus baufachlicher Sicht, Aufstellen eines Preisspiegels und Wertung der Angebote aus Sicht der Baukosten, vertragliche Vereinbarung zur Ausführung der Bauleistung. Bevor auf das Vergabeverfahren naher eingegangenwird, sollen die Beziehungen des Bauherrn und aller baubeteiligten Unternehmen aus rechtlicher Sicht dargestellt werden. Diese Beziehungen regeln sich nach dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Die Ausführungen der Paragraphen 631 ff. des BGB zum Werkvertrag sind jedoch nicht speziell auf die Belange des Bauwesens zugeschnitten. So wird unter anderem der wichtige Abschnitt vor Abschluss des Bauvertrages, das Vergabeverfahren, nicht im BGB behandelt. Dem gegenüber schafft die VOB klare und einheitliche Grundsatze auf der Grundlage des Baurechtes und schliesst somit die im BGB vorhandenen Lücken. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die VOB kein Gesetz ist, somit nicht von selbst gilt, sondern die Anwendung in jedem Fall einzeln vereinbart werden muss.
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