Die anerkannten Regeln der Technik sind ein Begriff, den die VOB Teil B als Vertragspflicht des Auftragnehmers festlegt. Der Auftragnehmer hat die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, para.4 Abs. 2 Nr. 1 VOB Teil B. Entsprechend liegt nach para.13 Abs. 1 VOB Teil B ein Mangel vor, wenn die Leistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine Definition, was anerkannte Regeln der Technik sind, enthalt die VOB Teil B nicht. Die anerkannten Regeln der Technik sind auch beim BGB-Bauvertrag zu beachten, auch wenn das BGB sie im Werkvertragsrecht nicht erwahnt. Nach der Rechtsprechung bezieht sich eine stillschweigende Zusicherung des Auftragnehmers darauf, dass er nach den anerkannten Regeln der Technik arbeitet. Nicht heranzuziehen ist die Definition fur die "fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik" in para.2 Nr. 12 HOAI. Diese im Ubrigen missgluckte Regelung bezieht sich alleine auf das Honorar fur Architekten und Ingenieure, und zwar eingeschrankt auf die Ermittlung der anrechenbaren Kosten.
展开▼