In diesem Jahr kommen alle Pkw, die nach dem 1. April 2006 zugelassen wurden, erstmals zur Hauptuntersuchung. Dabei werden auch ihre elektronischen Sicherheitssysteme uberpruft. So will es der Gesetzgeber, damit das Sicherheitsniveau moderner Fahrzeuge erhalten bleibt. Rechtliche Grundlage fur die neue Hauptuntersuchung (HU) ist die Systemdatenrichtlinie (41. Anderungsverordnung fur StVZO § 29), die seit dem 1. April 2006 gilt. Danach mussen bei Pkw, Lkw, Omnibussen, Motorradern und Anhangern, die nach diesem Datum neu zugelassen wurden, die elektronisch geregelten Systeme uberpruft werden.
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