Zum 1.1.02 trat das neue Kauf-Gewahrleistungsrecht in Kraft, das uns uber die sogenannte Verbrauchsgurter-Richtlinie der Europaischen Gemeinschaft ereilte. Diese Richtlinie ist zwischenzeitlich via Schuldrechtsreform in Deutsches Recht umgesetzt worden. Hintergrund der Verbrauchsguter-Richtlinie ist der Wunsch der Europaischen Gemeinschaft, im Gebiet der Gemeinschaft einheitliches Kaufrecht zu gestalten, sofern es sich um eine sogenannte "Verbrauchsguterkauf-Konstellation" handelt: Diese liegt immer dann vor, wenn ein Unternehmer an einen privaten Verbraucher eine bewegliche Sache verkauft (business to consumer). Alle anderen Konstellationen, wenn also Unternehmer sich gegenseitig etwas verkaufen, oder wenn sich Private gegenseitig etwas verkaufen, sind kein Verbrauchsguterkauf.
展开▼