In der Fragestunde zu Baum und Recht geht der Jurist Rainer Husberg diesmal in zwei Beitragen auf die Frage nach den Prioritaten bei der Umsetzung von Baumpflegemassnahmen ein. Im Rahmen der Baumkontrolle werden die festgestellten Schaden und die zurHerstellung der Verkehrssicherheit notwendigen Massnahmen festgehalten. Kommt es in dem Zeitraum zwischen der Baumkontrolle und der Durchführung der erforderlichen Massnahmen zu einem Schadensfall, haftet der Verkehrssicherungspflichtige, wenn er die Gefahr nicht rechtzeitig beseitigt hat und dies ursachlich für den eingetretenen Schaden war.
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