Ein Jahr ist es bereits her. Ab dem 1. September 2009 griff die erste Stufe der Durchfuhrungsverordnung 244/2009/EU der Okodesign-Richtlinie. Damals durfte die 100 W Gluhlampe nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ein mediales Feuerwerk wurde bereits im Vorfeld des denkwurdigen Datums gezundet. Alle Verbraucher waren betroffen und das Thema liess sich mit dem Hinweis, dass dem Verbraucher etwas weggenommen wird, prima vermarkten.
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