Auf der Grundlage des Artikels 118a EU-Vertrag in Umsetzung der entsprechenden EG-Rahmenrichtlinie wurde in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassen. Zusammen mit den ergänzenden Verordnungen bildet es die Basis des deutschen Arbeitsschutzrechtes und löst teilweise die Regelungen der Gewerbeordnung ab. Obwohl das Gesetz bereits am 7. August 1996 verkündet w.urde und am 21. August 1997 in Kraft getreten ist, wird es in den Unternehmen zum Teil noch nicht konsequent beachtet.
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