Wettbewerbliche Besonderheiten in einem bestimmten Markt stellten die historische Rechtfertigung dafür dar, bestimmte Sektoren dem Wettbewerb als ordnungspolitische Regel zu entziehen. Zu diesen Sektoren zählte auch der Verkehrssektor, der eine zunehmende Deregulierung erfährt, zunächst im Bereich des privaten Verkehrs, vor allem des Güterverkehrs, zunehmend aber auch beim Öffentlichen Verkehr. Dies liegt zum einen an einem wirtschaftspolitischen Paradigmenwechsel, demzufolge zwar im Verkehrssektor Besonderheiten vorhanden sind, diese aber das Unterstellen unter eine besondere Wettbewerbsordnung nicht erforderlich erscheinen lassen, weil die Unvollkommenheiten auch mit weniger harten Regulierungen, insbesondere auch mit mehr Wettbewerb, beherrschbar erscheinen.
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