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AKTIONENRECHTLICHES DENKEN IM VERWALTUNGSRECHT

机译:行政法在行政法中思考

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摘要

Es freut mich ungemein, dass Untersuchungen, die die „actio" (lat. Klaghandlung, Klage, Klagrecht) im Titel führen, nach wie vor die Gemüter erhitzen.1 Über etwas, das die Leute langweilt, hätte ich nicht schreiben mögen. Insofern ist meine erste Absicht, das Verhältnis von materiellem und prozes-sualem Verwaltungsrecht verstärkt in den Blick der theoretisch-dogmatischen Aufmerksamkeit zu rücken, offenbar aufgegangen. Ob auch meine zweite Absicht, etwa Überzeugendes dazu zu schreiben, gelungen ist, liegt im Auge der Betrachter. Nicht wirklich überzeugt ist Andreas Funke, der seine ausführliche Erwiderung2 auf meine Dissertationsschrift3 im vorvergangenen Heft dieser Zeitschrift versöhnlich, aber bestimmt beschließt: Das von mir sogenannte und kritisierte „Anspruchsmodell des Verwaltungsrechts" habe für ihn „weiterhin die Nase vorn"4. Dies - und das freundliche Angebot der Herausgeber -5 verschaffen mir die schöne Gelegenheit zu einer eigenen Stellungnahme. Ich werde sie nicht dazu nutzen, um im Einzelnen auf alle Kritikpunkte zu antworten. Einerseits, weil dafür der Raum nicht genügte. Andererseits, um Doppelungen zu vermeiden. Wer die Triftigkeit der Einwände beurteilen will, kann sich selbst anhand meiner Arbeit eine Meinung bilden. Auf deren Ausführungen und Gedankengang werde ich an geeigneten Stellen verweisen. Stattdessen möchte ich einen Schritt zurück treten, um einige meiner Begrifflichkeiten und Vorannahmen zu erläutern, und darauf aufbauend den gedanklichen Kern meiner Dissertation - den aktionenrechtlichen Zugang zum Verwaltungsrecht - noch deutlicher auf den Punkt bringen. Was macht aktionenrechtliche Zugänge zum Recht im Allgemeinen und zum Verwaltungsrecht im Besonderen aus? Was unterscheidet sie von dem, was ich zusammenfassend als „ Anspruchsmodell" bezeichnet habe? Auf dieser Grundlage lässt sich hoffentlich auch zeigen, an welchen Stellen ein aktionenrechtlich grundiertes und nachjustiertes Anspruchsmodell6 und die Thesen meiner Arbeit tatsächlich konkurrieren und wo sie konvergieren. Daneben möchte ich ein kurzes Schlaglicht auf unsere jeweiligen Annahmen zu Aufgaben und Bindungen des rechtswissenschaftlichen Fragens und Konstruierens werfen. Sie dürften durchaus verschieden zu sein. Ich möchte also auch fragen, was rechtswissenschaftliche Modelle und Theorien leisten sollten.
机译:我很高兴能够在标题中引领“Actio”(拉丁语的行动,诉讼,投诉)的调查,仍然在厌倦的东西上加热思想,我不会喜欢写作。在这方面,我的首先有意提高材料与过程 - 素制行政权利的关系,进入理论上的教条关注的目的,显然是我的第二次令人信服的第二个意图,成功地,是在观众的眼中。并不真正说服andreas funke,谁将在我的论文中决定他的详细答复2在这本杂志的预赞成的问题上,但当然:所谓的并批评“行政权利的”行政方式“为他”继续前进“4。这 - 友好的出版商-5提供了对自己意见发表评论的好机会。我不会使用它为了回应所有批评。一方面,因为房间没有足够的东西。另一方面,避免重复。任何想要判断异议的短语的人都可以对我的工作构成意见。我将参考他们的设计和思路的合适地点。相反,我想退后一步解释我的一些术语和假设,以及建立我论文的心理核心 - 促进对行政法的促销机会 - 甚至更清楚地放置。是什么使行动权益的行动权利和行政权利尤为特别?我的意思是我总结为“索赔模型”?在此基础上,希望它也可以在哪个行动法实施和重新调整的展示模型6和我的工作中的论文实际上竞争,无论他们融合在哪里。我想融合。对我们对法律问题的任务和债券的各自假设的影响很大。他们可能会有所不同。所以我还想问一个合法的科学模式和理论应该负担。

著录项

  • 来源
    《Die Verwaltung》 |2019年第4期|577-592Ⅳ|共17页
  • 作者

    Johannes Buchheim;

  • 作者单位

    Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe;

  • 收录信息
  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 21:23:40

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