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Neues Urteil zu Internet-Verkauf

机译:互联网销售的新判断

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摘要

Ein international tätiger Sportartikelhersteller hat in seinen gegenüber dem Handel eingesetzten AGB verboten, „die Ware über Internet-Auktionsplattformen zu verkaufen". Auf entsprechende Abmahnung durch einen renommierten Wettbewerbsverein haben das Landgericht und in der Berufung aktuell auch das Oberlandesgericht München dem Hersteller recht gegeben (OLG München, U (K) 4842/08).rnIn einer präzise beschriebenen Abwägung bestätigt der OLG-Senat zwar, dass ein generelles In-ternetverkaufsverbot eine kartellrechtlich unzulässige Beschränkung darstellen würde. Die Kunden einer Internet-Auktionsplattform seien aber von den anderen Internetkunden nicht zu trennen, vielmehr seien die Gruppenrnüberschneidend oder gar identisch. Daher dürfe der Verkauf auf Auktionsplattformen verboten werden, da damit nicht verhindert werde, dass Internetverkäufe überhaupt und auch nicht an die Kunden von Auktionsplattformen wegfielen.
机译:一家国际体育用品制造商在其贸易中使用的一般条款和条件被禁止“通过互联网拍卖平台出售商品”。在著名竞争协会的警告下,地区法院以及慕尼黑高级地区法院在其上诉中最近授予了制造商权利(OLG慕尼黑(U)(K)4842/08).rn尽管OLG参议院在经过精确描述的评估中确认,根据反垄断法,全面禁止互联网销售将构成非法限制,但是,互联网拍卖平台的客户并未得到其他互联网客户的认可这些组是重叠的,甚至是相同的,因此应禁止在拍卖平台上进行销售,因为这不会阻止互联网销售完全失去,也不会失去拍卖平台的客户。

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  • 来源
    《TextilWirtschaft》 |2009年第39期|20|共1页
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