Auf Ausbildungsverantwortliche in den Unternehmen und angehende Kaufleute im Einzelhandel kommt eine Veränderung zu: Ab Juli 2009 wird im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Die Auszubildenden müssen dann ihre Prüfung in zwei Teilen ablegen, und zwar am Ende des zweiten und am Ende des dritten Ausbildungsjahres. Die neue Prüfungsstruktur löst die bisherige Form mit Zwischen- und Abschlussprüfung ab.
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