n das Gerichtsverfahren der beiden Online-überweisungs-verfahren Giropay und sofort-ueberweisung.de hat sich das Bundeskartellamt Anfang Oktober eingeschaltet. Das von deutschen Banken getragene Unternehmen Giropay hatte den Konkurrenten vor dem Landgericht K?ln verklagt, weil die Nutzer von sofort-ueberweisung.de ihre PIN-und TAN-Nummem an den Zah-rnlungsdienstleister übertragen, was nach Ansicht von Giropay wettbewerbswidrig sein soll. Das Bundeskartellamt sieht kar-tellrechtliche Fragen berührt und will daher zum Verfahren Stellung nehmen, ?wir hoffen, dass nun auch die hinter Giro-pay stehenden Banken erkennen, dass eine Diskriminierung von sofortuberweisung.de nicht zielführend ist", kommentiert Dr. Jens Lütcke, Finanzvorstand der Payment Network AG, dem Betreiber von sofortueberweisung.de, die Entscheidung.
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