Seit einiger Zeit ist der gesamte Einzelhandel in den Fokus des Bundeskartellamtes gerückt. Kritisch gesehen wird z.B. die in der Modebranche gängige Praxis der Vorauszeichnung, da die Kartellrechtler hierin eine unzulässige Bevormundung des Handels durch die Lieferanten vermuten. Der BTE empfiehlt daher dringend, dass jeder Modehändler die Industrie ggf. in einem separaten Schreiben auffordert, für ihn die Preisauszeichnung durchzuführen. Dabei sollten die Lieferanten unbedingt darauf achten, dass die Preise als „unverbindlich" ausgezeichnet werden.
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