Der Modeh?ndler Peek & Cloppenburg (P&C) West mit Sitz in Düsseldorf darf seine Werbung weiterhin so gestalten wie bisher, auch wenn dies dem gleichnamigen Hamburger Unternehmen nicht passt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Düsseldorfer hatten ihre Produkte überregional angepriesen, was angeblich die Kunden der Filialen von P&C Nord verwirrte. Die obersten Richter gaben den Fall aber gleichzeitig an das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg zurück, das nun neu entscheiden muss.
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