Älteren Arbeitnehmern in privatwirtschaftlichen Unternehmen dürfen weiterhin zusätzliche Urlaubstage gewährt werden. Dies sei keine Diskriminierung der jüngeren Mitarbeiter, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun entschieden und damit eine Klage von sieben Mitarbeitern der RSP Rheinische Schuhproduktion GmbH gegen das Unternehmen abgewiesen. Die Firma aus dem Konzernverbund der Birkenstock Group gewährt Produktionsmitarbeitern ab dem 58. Lebensjahr 36 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Die Kläger, die selbst 34 Urlaubstage in Anspruch nehmen können, bezeichneten diese Regelung als Altersdiskriminierung und als einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz (AGG). Zu Unrecht, wie das BAG in seinem Urteil erklärt: „Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter nach §10 Satz 3 Nr.1 AGG zulässig sein."
展开▼