Das Bundeskartellamt kommt zu dem Schluss, dass die bestehenden kartellrechtlichen Regelungen für die Beurteilung digitaler Plattformen wie Amazon an einigen Stellen ergänzt werden sollten. Insbesondere bei den Themen Übernahmen und Marktmacht sehen die Wettbewerbshüter Raum für mehr Genauigkeit.
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