Die Bundeswehr-Feuerwehr ist eine von zivilen Beam-ten besetzte Feuerwehr der Bundeswehrverwaltung (gem. Art. 87b GG) und stellt den abwehrenden Brandschutz für Liegenschaften der Bun-deswehr sicher. Bundeswehr-Feuerwehren sind immer dann notwendig, wenn der mi-litärische Auftrag, Auftragsgründe oder Ge-heimhaltungsgründe die Aufstellung einer eigenen Feuerwehr erfordern. Dies ist zum Beispiel auf Truppenübungsplätzen, Flug-plätzen oder in Munitionsdepots der Fall.Kommt es zu einem Schadensereignis außerhalb der o.g. Liegenschaften der Bun-deswehr, kann jede Gefahrenabwehrbehör- de Amtshilfe bei der Bundeswehr anfordern. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die zivilen Möglichkeiten der Hilfeleistung aus-geschöpft wurden oder die zuständigen Stel-len nicht rechtzeitig eingreifen können. Die Hilfeleisrung erfolgt dann auf Grundlage des Artikel 35 Grundgesetz und im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.
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