Das Gerate- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) [3] und seine Verordnungen stellen den rechtlichen Rahmen fur das Herstellen, Inverkehrbringen und Ausstellen sicherer und gesundheitsgerechter technischer Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte dar. Damit werden die europaischen Binnenmarkt-Richtlinien zur Gerate- und Produktsicherheit in den Verordnungen zum GPSG national umgesetzt. Aus dem GPSG und seinen Verordnungen ergeben sich fur den Hersteller/ Inver-kehrbringer technischer Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte verschiedene produktspezifische Anforderungen, die zum einen die Beseitigung von Handelshemmnissen zum Ziel haben, zum anderen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der entsprechenden Produkte bei deren Benutzung gewahrleisten sollen. Zu diesen Anforderungen gehort die Einhaltung "grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen" im Anhang I der einzelnen Verordnungen zum GPSG. Ihre Einhaltung bildet den Massstab dafur, ob ein Produkt als richtlinienkonform eingeschatzt werden kann. Damit ist eine wichtige Voraussetzung fur das Inverkehrbringen im Sinne des Gerate- und Produktsicherheitsgesetzes gegeben. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen nach Anhang I werden durch harmonisierte Normen konkretisiert, die Konformitatsvermutung auslosen. Damit ist der Stellenwert der Normung fur Sicherheit und Gesundheitsschutz erheblich gewachsen.
展开▼