Ende des Jahres 2001 war bekannt, dass die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in absehbarer Zeit durch den Gesetzgeber verabschiedet werden sollte. Durch Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) war vorgesehen, Aussagen der Verordnung zu prazisieren und dem Adressaten konkrete Hilfestellung zur Erfullung der Schutzziele der Verordnung zu geben. Es schien daher wenig sinnvoll, kurz vor Erscheinen der Betriebssicherheitsverordnung ein berufsgenossenschaftliches Regelwerk zu Arbeiten an Aufzugsanlagen zu veroffentlichen, das moglicherweise dann mit den Inhalten der Verordnung im Widerspruch steht. Dem stand die Bitte von Mitgliedsbetrieben gegenuber, die eine Zusammenstellung der zu beachtenden Regelungen fur den Aufzugsbau benotigten. Als Kompromiss wurde daher die BGI 779 wurde mit dem Zusatz "Entwurf April 2002" veroffentlicht. Nach knapp zwei Jahren Betriebssicherheitsverordnung und den ersten Veroffentlichungen von technischen Regeln war festzustellen, dass die BGI in der vorliegenden Fassung weiterhin fur die Betriebe hilfreich ist. Im Gegensatz zur BGI sind die TRBS nicht arbeitsmittel- oder tatigkeitsspezifisch-, sondern in erster Linie gefahr-dungsorientiert aufgebaut. Die Aussagen der Regelwerke sind i. Allg. sehr abstrakt und nicht in der Sprache des Praktikers vor Ort geschrieben. Aus diesem Grund wurde vom Arbeitskreis der vorhandene Entwurf der BGI vom April 2002 aktualisiert und einige Aspekte neu aufgenommen.
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