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摘要

Gemäß der neuen Begriffsbestimmung im § 2 Nr. 5 der Störfall-Verordnung „Vorhandensein gefährlicher Stoffe" gelten nunmehr auch gefährliche Stoffe als vorhanden, „soweit vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass sie bei außer Kontrolle geratenen Prozessen, auch bei Lagerung in einer Anlage innerhalb des Betriebsbereichs, anfallen". Ausgehend von den Definitionen für „Anlage" und „Lagerung" in der Seveso-Ⅲ-Richtlinie ist die Definition bei der Prüfung, ob die Mengenschwellen der Störfall-Verordnung erreicht werden, ausschließlich auf Anlagen und Betriebsstätten anzuwenden, in denen bereits gefährliche Stoffe bestimmungsgemäß vorhanden sind und die für die Handhabung dieser Stoffe vorgesehen sind. Erzeugnisse mit Ausnahme der im Anhang I explizit genannten werden nicht betrachtet.
机译:根据《事故条例》第2条第5款“存在危险物质”的新定义,现在也认为存在危险物质,“在合理可预见的范围内,即使将其存储在操作区域内的工厂中,也可以将它们用于失控的过程中。 ,攻击”。根据Seveso-Richtlinie指南中“工厂”和“存储”的定义,在测试是否达到《事故条例》的数量阈值时,该定义应仅适用于已经按预期存在危险物质的工厂和操作设施是用于处理这些物质的。除附件一中明确提及的产品外,不考虑其他产品。

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  • 来源
    《Technische Sicherheit 》 |2017年第12期| 6-9| 共4页
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