Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts kann der private Verbraucher seit April 1998 selbst bestimmen, ob er tarifmäßig herkömmlich erzeugten Strom aus Kohle, Kernenergie und Gas beziehen will oder Strom aus erneuerbaren Energiequellen, wie Wind-, Sonnenoder Wasserkraft, wenn solche Angebote von Energieversorgungsunternehmen oder Stromlieferanten gemacht werden. Damit kann der Verbraucher zur Schonung der Energievorräte und zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes beitragen.
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