Hautschutzmittel, die in der PSA-Benutzerrichtlinie, nicht jedoch in der Herstellerrichtlinie als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung erwähnt sind, spielen in der betrieblichen Praxis zur Gesunderhaltung der Haut eine wesentliche Rolle. Die TRGS 401~1beschreibt diesbezüglich den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene und befasst sich detailliert mit dem Einsatz von Hautschutzmitteln.
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