Der interessante Fachbeitrag „Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" aus dem Sicherheitsingenieur 4/2011 von Dipl.-Ing. Jurist Martin Mantz befasst sich mit dem „Betreiberbegriff". Seine juristische Sichtweise lässt meiner Auffassung nach sehr wichtige technische Definitionen außen vor. Mir ist das Thema einfach zu wichtig um es unkommentiert zu lassen, deshalb veröffentlichte ich den Fachbeitrag „Arbeitsstättenrecht versus Verkehrssicherung" -Steht der Mensch noch im Fokus" in der Januarausgabe 2011 des Sicherheitsingenieurs.
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