Der seit dem 1. Dezember 2009 geltende Lissabon-Vertrag der europ?ischen Uni on, benannt nach seinem Unterzeichnungsort, enth?lt eine Reihe von Bestimmun gen zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Er ist geltendes und daher einklagbares Recht für über 500 Millionen EU- Bürgerinnen und EU-Bürger in allen 27 Unter Zeichnerstaaten : also auch in Deutschland. Der Lissabon-Vertrag besteht eigentlich aus zwei Vertr?gen: Der Vertrag über die Europ?ische Union (EUV) mit 55 Artikeln und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europ?ischen Union (AEUV)mit 358 Artikeln. Für den Arbeitsschutz bedeutsam ist auch die am 12.
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