Arbeitsfähigkeit ist nicht auf den individuellen Gesundheitsstatus reduziert, sondern wird durch Qualifikationen, Werte sowie die Arbeitsbedingungen, Führung, Organisation und die Tätigkeit selbst be-einflusst. Das heißt, auch Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen sind arbeitsfähig, wenn ihre individuellen Fähigkeiten und die Arbeitsanforderungen aufeinander abgestimmt sind. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen insbesondere dann eng zusammenarbeiten, wenn Arbeitsplätze von Behinderten oder chronische Kranken beurteilt werden.
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