Die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fordert von Herstellern die Durchführung einer Risikobeurteilung. Die Unternehmen betrauen zumeist die Konstrukteure mit dieser Aufgabe. Der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte Bericht „Risikobeurteilung im Maschinenbau" gibt konkrete Hilfestellungen. Der Bericht unterstützt Konstrukteure zum einen, indem er den Ablauf der Risikobeurteilung und -minderung erläutert. Zu anderem stellt er die Schritte der Risikominderung unter Berücksichtigung verschiedener Benutzergruppen vor.
展开▼