Auf Betriebsfeiern geht es häufig „rund". Schlimme Folgen haben die vergnüglichen Abenden, wenn es zu körperlichen Verletzungen kommt. Zwar zahlt die gesetzliche Unfallversicherung grundsätzlich Behandlungskosten für Unfälle auf betrieblichen Veranstaltungen und auf dem direkten Hin- und Rückweg. Fraglich ist aber oft, wann es sich um eine „betriebliche Veranstaltung" handelt - und wann nicht. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt dazu zwei Fälle vor.
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