Im Editorial zum Juli Heft des Sicherheitsingenieur bringen Sie, Herr Naumann, Ihre (verständliche) Enttäuschung über das Schicksal der neuen Arbeitsstättenverordnung zum Ausdruck und empfehlen dem Arbeitsministerium, die Entwürfe zukünftig doch einmal vom BDA und interessierten Kreisen gegenlesen und korrigieren zu lassen. Ein solches Vorgehen ist allerdings seit Jahrzehnten Standard (nicht nur) im BMAS. Das heißt also, dass BDA, BDI und alle anderen interessierten Kreise an den Beratungen beteiligt und über den Entwurf des Bundeskabinetts sehr wohl bestens informiert waren.
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