1.Verzichtet die Gesellschaft ausdrücklich auf die so genannte abstrakte Verweisung?rnNach dieser Klausel können Betroffene auf einen gleichwertigen Beruf verwiesen werden.rnEgal, ob sie da überhaupt Arbeit finden - die Rente fällt flach. (In neueren Verträgen greiftrnjetzt mehrheitlich die konkrete Verweisung. Die Rentenzahlung entfällt lediglich dann,rnwenn der Betreffende tatsächlich anderweitig arbeitet und dabei nicht weniger verdientrnals vorher.)
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