Der ASW Bundesverband und die ASW Norddeutschland haben sich bei der Änderung der „BSI-Kritisversorgung" erfolgreich für eine Anpassung in den Sektoren Transport und Verkehr ausgesprochen. Die vom Bundeskabinett beschlossene „Erste Verordnung zur Änderung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik - Kritisverordnung" sieht unter anderem vor, dass nur noch die vier größten deutschen Verkehrsflughäfen Frankfurt, München, Düsseldorf und Berlin als kritische Infrastruktur eingestuft werden. Weiterhin wurden durch Erhöhung der Schwellenwerte nur noch die großen Logistikunternehmen und der öffentliche Personen- und Nahverkehr in Ballungsräumen unter die Verordnung gestellt.
展开▼